Die neue Fallkonzeptualisierung (Version 2024), die ab 2025 verbindlich gelten sollte, ist vom neuen ISST Board vorerst nur mit dem Etikett "empfohlen" versehen worden.
Ab 1. Januar 2025 sollte die neue 20-seitige Fallkonzeptualisierung für Supervisionen und für die Einreichung des Zertifizierungsvideos verbindlich werden.
Das ist jetzt vom neuen ISST-Vorstand abgeändert worden: sie wird Ausbildungszwecken empfohlen, aber nicht mehr verbindlich. Das bedeutet praktisch, dass für Zertifizierungen und Supervisionen die bisherige Fallkonzeption 2018 vorgeschrieben bleibt, die neue kann angewendet werden. Sie wird als "work in progress" betrachtet, eine endgültige Version wird erarbeitet.